Verfassungsrichter Hassemer will Kinderschutz nicht im Grundgesetz

Von Stefan Marx

Winfried HassemerDie SPD hat mit ihrer Forderung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, eine emotionale Debatte losgetreten. Wie aber bereits führende CSU-Politiker öffentlich hinwiesen, sind die Recht von Kindern bereits durch das Grundgesetz geschützt. Nun meldet sich der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu Wort.

Winfried Hassemer hält ausdrücklich nichts davon, den Schutz von Kindern in erweiterter Form ins Grundgesetz aufzunehmen.

Ihm scheine nicht das Grundgesetz der richtige Ort für eine Hilfe zu sein, konkrete Gesetze und vor allem praktische Vorkehrungen seien besser geeignet, sagte Hassemer dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Außerdem sollte man die Verfassung nicht mit allgemeinen Zielbestimmungen überfrachten.

Eine Ergänzung des Grundgesetzes um Kinderrechte hatte unter anderem SPD-Chef Kurt Beck gefordert und damit erneut, angesichts einer rapide steigenden Zahl an Verwahrlosungs- und Missbrauchsfällen, Populismus praktiziert.

DCRS meint: Ein Gesetz alleine, verändert die Lage der Kinder in keiner Weise.

Artikel vom 21. Dezember 2007

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