Vorbestrafter darf Lotto-Gewinn doch behalten

Von Stefan Marx

GeldkofferTimothy Elliott ist in den vergangenen Wochen der wohl unglücklichste Lottogewinner der Welt gewesen. Man wollte ihm seinen Eine-Million-Dollar-Gewinn nicht geben, weil er Vorbestraft ist und er, gemäß seinen Bewährungsauflagen, an keinem Glücksspiel teilnehmen darf.

Nun jedoch nimmt das Schicksal von Elliot doch noch ein gutes Ende, er darf seinen Gewinn doch noch erhalten. Ein gnädiger Höchstrichter machte dem Schabernack nun ein Ende. Elliott dürfe seinen Gewinn sehr wohl behalten, Lotto zu spielen verstoße nicht gegen seine Bewährungsauflagen.

Das Gesetz wollte ihm das Geld streitig machen, weil er vor einem Jahr wegen unbewaffneten Banküberfalls verurteilt worden war und ihm laut seiner Bewährungsauflagen jegliches Glücksspiel verboten ist.

In Massachussets werden die Namen von Lottogewinnern automatisch mit Schuldnerlisten und der Polizeidatenbank abgeglichen. Wenn jemand mit Zahlungen oder Steuern im Rückstand ist, wird der Gewinn gepfändet.

Bei Timothy Elliott landete der Computer wegen seiner Vorstrafe einen Treffer.

In seinen Bewährungsauflagen hieß es aber, dass ihm fortan “jegliches Glücksspiel untersagt” sei. Den Gewinn aus einer Kaufhaus-Lotterie von einer Million Dollar, die ihm zu 50.000-Dollar-Beträgen in 20 Jahren ausbezahlt werden sollte, wollte ihm darauf der Bewährungsrichter streitig machen.

Den ersten Scheck konnte sich Elliott gerade noch abholen. Nun kann er auch noch alle weiteren Zahlungen erhalten. Allerdings muss er monatlich 65 Dollar für seinen Bewährungshelfer bezahlen, weil er nun leistungsfähig ist.

DCRS meint: Was macht Elliott wenn die 20 Jahre vorbei sind ?! Wenn er nicht absolut vernünftig mit dem Geld umgeht, muss er dann wirklich einen Banküberfall machen.

Artikel vom 22. Januar 2008

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