Wann hört man endlich damit auf, uns Deutsche als “Nazis” zu beschimpfen ?

Von Michael Engel

Es ist wirklich traurig, dass wir Deutschen im Jahr 2007 uns immer noch mit solchen Vorwürfen herumschlagen müssen. Noch trauriger ist jedoch, dass diese meist nicht von anderen Nationen kommen, sondern von unseren eigenen Landsleuten. So hat ein Münchner Staatsanwalt einen Rentner angeklagt, weil er bei Ebay Münzen aus dem Dritten Reich verkauft hat.
Die Münzen des Deutschen Reichs sind unter Sammlern sehr beliebt. Das gilt auch für Exemplare aus den Jahren 1933 bis 1945. Zu Beginn des 3. Reichs fehlte das Hakenkreuz als Symbol der Nationalsozialisten zwar noch auf den Münzen, Mitte der 30er Jahre bekam der Reichsadler auf dem Revers dann aber das Hakenkreuz unter die Krallen. Einen solchen numismatischen Schatz – eine 5-Reichsmarkmünze mit Reichspräsident Hindenburg - wollte ein Rentner aus München bei Ebay versteigern und handelte sich dafür eine Anzeige ein.

Staatsanwalt Müller, der Anklageerheber, will mit seinem harten Vorgehen nach eigener Aussage erreichen, dass jeglicher Anschein vermieden werde, dass nationalsozialistische Symbole in Deutschland geduldet würden. Im Internet hätten Millionen Zugriff auf die Seiten von Ebay, da könnte man Nazi-Symbole nicht akzeptieren. Dabei gehe es dem Staatsanwalt nicht darum, den Handel mit Münzen aus dem dritten Reich zu unterbinden. Nur eindeutige NS-Symbole wie das Hakenkreuz müssten eben abgedeckt werden.

DCRS meint: Ach ja? Und dann handelt sich der Rentner wahrscheinlich eine Anzeige wegen Betruges ein, weil der Käufer unter der Abdeckung etwas anderes erwartet hätte!

Man muss sich doch wirklich ernsthaft fragen, in was für einer Welt der gute Staatsanwalt Müller eigentlich lebt. Will er vielleicht auch Helge Schneider ein Verfahren an den Hals hängen, der mit seinem Hitler-Film gerade sehr erfolgreich ist oder jedem anderen Filmemacher oder Journalisten, der über die Nazi-Zeit berichtet?

Der zuständige Amtsrichter jedoch lehnte den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl gegen den Rentner ab. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Landgericht München ein, das einen Prozesstermin festlegte und in diesem (Gott sei Dank) zu folgendem Schluss kam:

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat die 18. Strafkammer des Landgerichts München I am 8.8.2006 das Verfahren gem. § 153 StPO eingestellt.

DCRS meint: Man sollte Herrn Staatsanwalt Müller die Kosten des gesamten Verfahrens privat tragen lassen und dafür Sorge tragen, das dieser in Zukunft nicht mehr auf derartige Ideen kommt. Wie wäre es da mit einer Versetzung in die Schreibstube? Vielleicht bekommt er ja da mit, was es für “echte Straftaten” gibt. Abschließend sollte man vielleicht noch sagen, dass der ganze “Nazi-Schwachsinn” endlich ein Ende haben muss. Alle anderen Nationen haben einen gesunden Nationalitätsstolz. Nur wir Deutschen nicht ! Schön langsam kommt man sich ja wirklich verarscht vor !

Artikel vom 22. Februar 2007

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