Zivil-Courage in Berliner U-Bahn mit Tritten belohnt
Ein bislang unbekannter, junger Mann hat in der Berliner U-Bahn mehrere junge Frauen belästigt. Ein 44jähriger Mann schritt ein und bezahlte seine Zivil-Courage beinahe mit dem Leben. Der Unbekannte junge Mann, nach Zeugenaussagen, rund 20 Jahre alt, trat das 44jährige Opfer mit volle Wucht gegen den Kopf, so dass der Mann das Bewusstsein verlor.
Das selbstlose Opfer musste von einem Notarzt reanimiert werden. Er wurde ins Krankenhaus gebracht. Der Täter flüchtete.
Über den Zustand des schwer verletzten Mannes wurden bis keine Details bekannt.
Offenbar hatte der Angreifer den 44jährigen zunächst ins Gesicht geschlagen, als dieser den deutlich jüngeren Mann aufforderte, die jungen Frauen in Ruhe zu lassen. Dann habe sich der junge Täter an den Haltestangen der U-Bahn festgehalten und mit den Beinen gegen den Kopf des Opfer getreten. Der 44-Jährige sei bewusstlos zu Boden gestürzt.
Über die Nationalität des brutalen Angreifers ist bislang nichts bekannt.
Der Unbekannte flüchtete am Bahnhof Westhafen. Ein Zeuge hatte vergeblich versucht, ihn festzuhalten. Nach Polizei-Angaben beschrieben Zeugen den Angreifer als etwa 20 Jahre alten Mann, der etwa 1,80 Meter groß ist. Er soll kurze, gelockte schwarze Haare tragen und laut Polizeibericht “vermutlich Südländer” sein. Er trug zur Tatzeit ein weißgrau gestreiftes Kapuzenshirt, dunkle Jeans und Turnschuhe.
Im Nahverkehr in Berlin war es in jüngster Zeit wiederholt zu schwerwiegenden Vorfällen gekommen. Mehrfach sind Straßenbahnen und Busse mit Steinen beworfen worden. Am vergangenen Dienstag wurde ein BVG-Busfahrer im Wedding von einem Fahrgast im Gesicht verletzt. In der Woche davor waren zwei Busfahrer von randalierenden und betrunkenen Fahrgästen geschlagen worden. Die BVG-Mitarbeiter hatten daraufhin eine Unterschriftensammlung gestartet und einen “Runden Tisch” gegen zunehmende Gewalt im öffentlichen Personen-Nahverkehr gefordert.
DCRS ONLINE meint: Derartige Täter sollte man für die Kosten ihrer Taten aufkommen lassen und anschließend des Landes verweisen !





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