Zypries will Patientenverfügung auf rechtliche Grundlage stellen

Von Louis Richter

Zypries will Patientenverfügung auf rechtliche Grundlage stellenFür einen längeren Zeitraum die Kontrolle und Entscheidungskraft über das eigene Leben zu verlieren ist für jeden eine Horrorvorstellung. Die Patientenverfügung soll zumindest in beschränkter Weise verhindern, dass mit einem Patienten Behandlungen und Maßnahmen durchgeführt werden, die er nicht wünscht. Doch die rechtliche Situation von Patientenverfügungen ist äußerst fraglich.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will diese nun endlich auf eine solide und klare Gesetzesgrundlage stellen.

“Der Gesetzgeber darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen und muss in diesem wichtigen Lebensbereich endlich Rechtssicherheit schaffen”, schrieb sie in einem Gastbeitrag in der “Frankfurter Rundschau”.

“Es geht um Situationen, die jeden treffen können. Ein Schlaganfall oder eine schwere Krankheit können dazu führen, dass man plötzlich nicht mehr ansprechbar ist. Viele Menschen haben Angst, in solchen Situationen der modernen Apparatemedizin hilflos ausgeliefert zu sein.”

Nach Schätzungen besitzen rund acht Millionen Menschen in Deutschland eine Patientenverfügung für den Ernstfall. Darin ist festgehalten, mit welchen medizinischen Behandlungen sie in bestimmten Situationen einverstanden sind und mit welchen eben nicht.

“Es bestehen aber viele offene Fragen. Unter Ärzten, Betroffenen und selbst den Gerichten besteht noch immer große Unsicherheit.”

Der Bundestag hatte im März vergangenen Jahres erstmals über eine rechtliche Regelung für Patientenverfügungen debattiert. Darunter sind Anordnungen über den Umfang von Behandlungen zu verstehen, die ein Patient für den Fall trifft, dass er sich aktuell nicht äußern kann - beispielsweise, wenn er im Koma in ein Krankenhaus gebracht wird.

Dennoch herrscht Unklarheit, wie verbindlich derartige Erklärungen sind. Am Donnerstag berät der Bundestag über einen Gesetzentwurd der SPD-Fraktion. Dieser würde Patientenverfügungen weitgehend verbindlich machen.
Stünker wird von rund einem Drittel der Bundestagsabgeordneten unterstützt. Er stößt aber vor allem in der Union auf Widerstand, wo vielen die Verbindlichkeit zu weit geht.

Stünker sagte dem “Bonner General-Anzeiger”: “Wer eine Patientenverfügung hat, muss wissen, dass seine Willensbekundung auch maßgeblich ist.” Ähnlich äußerte sich auch Zypries: “Die Menschen müssen sich auf ihre Verfügungen verlassen können”, sagte sie der “Berliner Zeitung”.

“Gerade Alte und Schwerstkranke müssen Gewissheit haben, dass ihnen einerseits medizinisch sinnvolle Maßnahmen nicht vorenthalten werden und sie andererseits keine Zwangsbehandlung dulden müssen.”

Artikel vom 26. Juni 2008

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